Warnweste
Ist für einige Länder in Europa Pflicht und für Deutschland auch schon im
Gespräch. Ich habe mir für jedes Fahrzeug schon eine zugelegt. Nützlich
ist sie im Falle einer Panne am Straßenrand auf jeden Fall.
Warnleuchte
Wusste ich auch noch nicht:
Nach §53a der StVZO müssen Kfz über 3,5 t eine Warnleuchte mitführen. Die
Warnleuchte muss gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des
Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Sie muss
im betriebsfertigen Zustand sein.
Rückdatierung TÜV-Termin
Im Saarland gibt es auf behördliche Anweisung keine Rückdatierung beim
Überschreiten des TÜV-Termins. Kann man auf dem Weg in den Süden mal
vorbeischauen.
(Quelle: Oldtimer Markt Nr. 9/2001)
12/24 Monate TÜV-Termin
Definitiv nur 12 Monate TÜV für Wohnmobile über 3,5 t.
Alles andere ist ein Fehler des Prüfers.